Aufgaben

Schenkungen

Ein weiterer Bereich notarieller Tätigkeit besteht in der Beratung der Beteiligten bei Schenkungen. Insbesondere die Überlassung von Grundbesitz an nahe Verwandte, wie z. B. Ehegatten oder Kinder, im Wege der sog. vorweggenommenen Erbfolge, müssen durch entsprechende vertragliche Regelungen begleitet werden. Der Notar wird Gestaltungsmöglichkeiten mit den Beteiligten zusammen erörtern (vgl. Infoblatt). Bei jeder Schenkung sind natürlich auch die Fragen des Schenkungssteuerrechts zu beachten. Der Notar wird diese gerne in Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater der Beteiligten klären und eine möglichst steuergünstige vertragliche Regelung entwerfen.