Aufgaben

Grundschuld und Kredit

Häufig finanziert der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis bei einem Bankinstitut oder einer Sparkasse. Aber auch im privaten Bereich werden Darlehen gewährt. In allen Fällen besteht aus Sicht des jeweiligen Darlehensgebers ein Bedürfnis dafür, dass sein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrages ausreichend gesichert ist. Der Notar kann – sofern von den Beteiligten gewünscht – einen entsprechenden Darlehensvertrag erstellen, um so z. B. die Rückzahlungsmodalitäten, die Verzinsung etc. verbindlich und eindeutig zu regeln. Als Sicherheit werden beim Notar zudem noch sog. Grundpfandrechte (Grundschuld oder Hypothek) bestellt. Wird das Darlehen nicht zurückgezahlt, geben sie dem Darlehensgeber die Möglichkeit, den belasteten Grundbesitz im Wege eines gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens zu verwerten. Damit erhält er die notwendige Absicherung für den gewährten Kredit.